Allgemeine Geschäftsbedingungen
für StageAPP – Stand: 22. April 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Plattform StageAPP einschließlich aller zugehörigen Subdomains, Schnittstellen, Checkouts und mobilen Ansichten.
(2) Betreiberin von StageAPP ist LECZ Event & Media (Einzelunternehmen), Amtsstraße 22, 44575 Castrop-Rauxel, Deutschland, vertreten durch den Inhaber Leo Czastrau (nachfolgend „Anbieter“).
(3) Das Angebot richtet sich an:
- Veranstalter: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Clubs, Event-Agenturen, Festivals), die StageAPP als Software-Lösung zur Ticketvermarktung nutzen.
- Endkunden: Personen, die über die technische Infrastruktur von StageAPP Tickets oder Zusatzleistungen erwerben.
(4) Abweichende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rollenverteilung
(1) StageAPP stellt eine cloudbasierte Infrastruktur für das Event-Management und den Ticketverkauf bereit.
(2) Vermittlerrolle: Der Anbieter tritt ausschließlich als technischer Vermittler auf. Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets und den Besuch einer Veranstaltung kommt unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
(3) Der Anbieter ist nicht selbst Veranstalter und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung, Qualität oder rechtliche Zulässigkeit der vermittelten Veranstaltungen.
§ 3 Vertragsschluss und Kundenkonto
(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter kommt durch die Registrierung, die Freischaltung des Dashboards oder die Unterzeichnung eines individuellen Angebots zustande.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Angaben im Profil (insbesondere Identitäts- und Steuerdaten) wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Konten bei Verdacht auf Rechtsmissbrauch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) StageAPP ermöglicht die Anlage von Events, die Generierung digitaler Tickets (QR-Codes, Apple Wallet, Print-at-Home) sowie die Anbindung an Zahlungsdienstleister.
(2) Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder betriebswirtschaftliche Beratung. Die korrekte Konfiguration von Steuersätzen, Gebühren und Pflichtangaben obliegt dem Veranstalter.
§ 5 Pflichten des Veranstalters und Freistellung
(1) Der Veranstalter trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und inhaltliche Verantwortung für die von ihm eingestellten Event-Daten.
(2) Der Veranstalter garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbes. Urheberrechte an Bildern/Logos) und behördlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung verfügt.
(3) Freistellung: Der Veranstalter stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (Endkunden, Rechteinhaber, Behörden) frei, die aus der Durchführung der Veranstaltung oder aus Rechtsverletzungen des Veranstalters resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Inkassovollmacht und Zahlungsabwicklung
(1) Der Veranstalter bevollmächtigt den Anbieter hiermit unwiderruflich, die Forderungen aus den Ticketverkäufen im Namen und für Rechnung des Veranstalters einzuziehen (Inkassovollmacht).
(2) Der Anbieter bedient sich zur Abwicklung externer Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Veranstalter akzeptiert deren ergänzende Bedingungen (z. B. Stripe Connected Account Agreement).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten, wenn begründeter Verdacht auf Betrug, Insolvenz des Veranstalters oder eine ungewöhnlich hohe Rate an Zahlungsanfechtungen (Chargebacks) vorliegt.
§ 7 Gebühren und Verrechnung
(1) Für die Nutzung von StageAPP fallen Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder Individualvereinbarung an.
(2) Der Gebührenanspruch des Anbieters entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss des Ticketverkaufs.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die anfallenden Gebühren sowie Transaktionskosten direkt bei der Auszahlung von den eingenommenen Brutto-Ticketgeldern einzubehalten (Verrechnung).
§ 8 Event-Absagen, Stornierungen und Chargebacks
(1) Im Falle einer Absage, Verlegung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung ist allein der Veranstalter für die Information der Endkunden und die Rückabwicklung der Zahlungen verantwortlich.
(2) Verbleib der Gebühren: Da die Vermittlungs- und Systemleistung mit dem Ticketverkauf abgeschlossen ist, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarten Gebühren auch bei einer späteren Absage oder Stornierung des Events durch den Veranstalter bestehen.
(3) Kosten durch Rückbelastungen (Chargebacks) oder Fehlbuchungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, werden dem Veranstalter in voller Höhe (zzgl. anfallender Bankgebühren) in Rechnung gestellt oder mit Guthaben verrechnet.
§ 9 Verfügbarkeit und Haftung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind notwendige Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Machtbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Ausfall von Internetknoten).
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden, die durch mangelnde Internetverfügbarkeit am Einlass des Veranstalters entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 10 Besonderheiten für Endkunden und Widerruf
(1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
(2) Der Endkunde ist für die sichere Verwahrung der digitalen Tickets verantwortlich. Ein missbräuchlich genutztes oder mehrfach kopiertes Ticket kann am Einlass durch den Veranstalter abgewiesen werden; das System entwertet den QR-Code beim ersten Scan.
§ 11 Datenschutz und AVV
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien vereinbaren hiermit die Geltung des Standard-Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) von StageAPP, der die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festlegt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern keine festen Mindestlaufzeiten oder noch abzuwickelnde Events bestehen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Veranstalter Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters (Castrop-Rauxel).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
LECZ Event & Media
Leo Czastrau
Amtsstraße 22, 44575 Castrop-Rauxel
E-Mail: billing@stageapp.io